Um deutschlandweit wieder gleiche Bildungschancen zu gewährleisten, ist Bildung wieder zu einer Bundesangelegenheit zu machen, sei es durch ein Bildungsrahmengesetz, sei es durch eine GG-Anderung, die die Kulturhoheit wieder dem Bund zuordnet. In einem Gesetz sind die Bildungsziele, die Maßnahmen zu ihrer Erreichung und die Maßnahmen zur ständigen Qualitätsverbesserung des Bildungserfolges und die Mittel, die dafür bereitgestellt werden, niederzulegen. Dieses Gesetz hat allgemein die folgenden Dinge zu gewähleisten: 1.) Die Unvermeidbarkeit von Qualitätsverbesserungen; 2.) Die Stabilität dieser Qualitätsverbesserung auch bei zeitweisen Irrtümern von Gesetzgeber und Regierung; 3.) Schnelle Anpassungsfähigkeit an neue Gegebenheiten. Die Schulen handeln völlig autonom und werden allein an ihrem Lernertrag, dokumentiert in allgemeinen Prüfungen, und an ihrer Effizienz/Kosten gemessen. Den Schulen wird freigestellt, wie sie die Lernziele erreichen wollen. Die Schulen werden derart mit Geld ausgestattet, daß sie auch die Instandhaltung der Gebäude selbst betreiben können, zumindest in Hinblick auf die einfacheren Wartungsaufgaben. Die Selbstverwaltung der Schule könnte dabei Quelle so mancher Projektaufgabe (3. Bildungsziel) für die Schüler werden. Eine Oberstufenklasse, die sich das zutraute, könnte dann sogar im Rahmen einer AG unter der Kontrolle eines Ingenieurs eine bauliche Maßnahme durchführen mit allem technischen Brimborium, das zu einem solchen Bauprojekt gehört. Bad Schwalbach, den 03.02.2003